Motoryacht Charter Ostsee

Bodden-Rügen-Usedom-Peene-Haff



Funkbetriebszeugnis SRC

UKW-Funk an Bord – allgemeine Informationen

Wer als Skipper eine Charteryacht über 12m Länge führt, muß  über ein amtliches Funkzeugnis (SRC) verfügen. Das UKW-Funkgerät dient der aktiven Sicherheit an Bord. Nutzen Sie doch die Zeit vor dem nächsten Törn, um die entsprechende Lizenz bei einer Segelschule in Ihrer Nähe zu erwerben.

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate)

Durch Verwendung des digitalen Selektivrufs (DSC) ist eine automatische Alarmierung mit Übermittlung der Notposition und Kennung der Seefunkstelle im Seenotfall schnell und ohne Sprachschwierigkeiten gewährleistet.

Das SRC Funkbetriebszeugnis berechtigt im Seefunk zum Bedienen aller UKW-DSC-Funkanlagen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen weltweit. Die praktische Prüfung erfolgt in englischer Sprache (Standardvokabular). Es berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

Hier ein nützlicher Link zu den Prüfungsfragen des SRC (Short Range Certificate).